Voraussetzungen & Aufnahmebedingungen im Hundiversum

Damit es für alle passt...

Voraussetzungen + Aufnahmebedingungen

HUNDIVERSUM DogCare GmbH

Folgende Schritte sind vor einer Betreuung nötig:

Schritt 1

  • Kennenlernen / Erstgespräch (mit Ihrem Hund / Ihren Hunden)
  • Bedarfsabklärung/ Besonderheiten
  • Besichtigung / Rundgang im HUNDIVERSUM
  • Beantwortung allgemeiner Fragen

Schritt 2

  • Gesundheitscheck/ Kotuntersuchung

Schritt 3

  • Probestunden*
  • Probeübernachtung (für Urlaubsgäste)*

* Die Probestunden und / oder die Probeübernachtung dienen dazu festzustellen, ob eine Betreuung in unserer Form möglich ist. Wir behalten uns vor, einen Hund NICHT in die Betreuung aufzunehmen.

Bei Ihrem ersten Besuch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Impfpass
  • Bestätigung einer aktiven Tierhalter-Haftplichtversicherung

Für das Erstgespräch erheben wir eine Gebühr von EUR 45,-.

In der Gebühr von EUR 45,- sind enthalten:

  • Erstgespräch
  • Bedarfsabklärung / Beratung
  • Besichtigung / Rundgang HUNDIVERSUM
  • Beratung Impfmanagement
  • Beratung Parasitenmanagement / Stuhlgefäss (für Kotprobe)
  • Probestunden
  • Vertragsunterlagen

Termine nach Vereinbarung!

Sabine Schadegg freut sich auf Ihren Anruf!

+491703428711

Aufnahmebedingungen zur zeitweisen Betreuung von Hunden

  1. Der Hundebesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund mindestens eine gültige 5-fach Impfung (aktiven Impfschutz) hat und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Wir empfehlen zusätzlich eine Impfung gegen Zwingerhusten. Der Besitzer erklärt mit seiner Unterschrift, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Er erklärt ebenfalls, dass der Hund frei von Aggressivität und gut sozialisiert ist. Bei Verdacht von Parasitenbefall (Würmer, Giardien usw.) verpflichtet sich der Besitzer, in Absprache mit dem Tierarzt, den Kot umgehend zu untersuchen oder umgehend eine geeignete Behandlung durchzuführen. Das HUNDIVERSUM kann eine Kotuntersuchung und/ oder eine Behandlung gegen Endo- und Ektoparasiten anordnen. Bitte Impfpass und Versicherungsbestätigung mitbringen.
  2. Über Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten und Parasiten muss der Hundebesitzer zwingend und umfassend Auskunft geben. Für Schäden, die durch Verschweigen derselben entstehen, haftet der Hundehalter. Wir verpflichten uns, die Hunde artgerecht zu behandeln und ihren Bedürfnissen höchste Beachtung zu schenken. Ketten- und Stachelhalsbänder sowie Einwirkungen auf den Hund mit mechanischen Hilfsmitteln sind auf unserem Gelände verboten.
  3. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden (nach vorheriger Absprache), dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl vorgenommen wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch anstehenden Kosten für die Behandlung des eigenen sowie für die Mitbehandlung der angesteckten Hunde.
  4. Die Tagesbetreuungs- Gebühr ist bei Abholung des Hundes BAR zu bezahlen. Die Gebühr für die Pensions-/ Urlaubsbetreuung ist im voraus zu entrichten. Der Betreuungsplatz gilt als reserviert, wenn der Vertrag unterschrieben und der Betrag bezahlt/ überwiesen ist. Weitere Zahlungsmodalitäten nur nach Absprache. Bei einem Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin, beläuft sich die Entschädigung auf die ganze geleistete Betreuungsgebühr. Betreuungs-Abos (Tagesbetreuung und Pensions-/ Urlaubsbetreuung) sind im voraus bezahlbar. Restguthaben behalten ihre Gültigkeit ohne zeitliche Einschränkung. Eine Barauszahlung von Restguthaben ist jedoch nicht möglich. Ein Restguthaben ist übertragbar oder kann in Form eines Gutscheins (abzüglich 15% Bearbeitungsgebühr) rückerstattet werden.
  5. Reservierte Pensionsplätze gelten als verbindlich gebucht. Bei einem Buchungsrückritt müssen folgende Betreuungsgebühren entrichtet werden: innerhalb von 60 Tagen 10%, 45 Tagen 20%, 30 Tagen 50%, 14 Tagen 100%.
  6. Sollte es dem Besitzer nicht möglich sein, den Hund rechtzeitig, zum angegebenen Termin abzuholen, so ist dies frühzeitig bekannt zu geben. Wird der Hund zum vereinbarten Termin nicht abgeholt oder wurde die Aufenthaltsdauer durch den Besitzer nicht verlängert, so sind wir berechtigt den Hund aus Platzgründen in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Anfallende Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.
  7. Bei einer regelmäßigen Betreuung wird dieser Vertrag pro Hund nur einmal geschlossen und gilt für alle Aufenthalte des betreffenden Hundes im HUNDIVERSUM. Junghunde (Welpen) unter 4 Monaten und läufige Hündinnen (unmittelbar vor, während und unmittelbar nach Ihrer Läufigkeit, insgesamt ca. 35 Tage) können nicht aufgenommen werden.
  8. Grundsätzlich haftet der Tierhalter für Schäden die sein Tier verursacht gemäß § 833 BGB. HUNDIVERSUM übernimmt keine Haftung bei Verletzungen die beim Spielen und Toben entstehen können, bei Raufereien, unverschuldetem Entweichen des Hundes und/ oder dessen Folgen. Ebenso übernehmen wir keine Haftung bei unerwünschten Deckakten. Für andere Risiken besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen von Hundiversum sowie für alle hieraus entstehenden Rechtstreitigkeiten ist Alzenau, der Geschäftssitz der HUNDIVERSUM DogCare GmbH in Hanau-Steinheim.

(Stand 01. August 2015)

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